Während der Corona-Pandemie ist das Thema Homeoffice sehr in den Vordergrund gerückt und hat für die Arbeitswelt enorm an Bedeutung gewonnen. Im Rahmen des Homeoffice-Maßnahmenpakts der Regierung wurde die sogenannte Homeoffice-Pauschale beschlossen.
Der Arbeitgeber muss die Homeoffice-Arbeitstage im Lohnzettel bekannt geben. Er hat die Anzahl der Homeoffice-Tage im Lohnkonto und im Lohnzettel (L 16) anzuführen (ab 2021). Die dafür erforderlichen Daten können aus Ihrer Zeiterfassung kommen!
Was versteht man unter Homeoffice?
Homeoffice liegt dann vor, wenn der Arbeitnehmer „regelmäßig Arbeitsleistungen in der Wohnung“ erbringt. Es liegt somit keine Arbeitsverrichtung an einem beliebigen Ort vor, sondern in einer Privatwohnung. Es kann sich dabei um die eigene
Wohnung des Arbeitnehmers handeln, aber auch um einen Zweitwohnsitz, die Wohnung der Partnerin, der Eltern etc.
Von der Definition ausgeschlossen sind jene Fälle, in denen eine Arbeitsleistung abseits einer Wohnung vereinbart ist, wie
etwa in einem Coworking-Space oder an einem sonstigen öffentlichen Ort (Kaffeehaus, Park etc).
Als Homeoffice-Tag gelten nur jene Tage, an denen die berufliche Tätigkeit ausschließlich in der Wohnung ausgeübt wird. Dies gilt auch für Teilzeitbeschäftigte, wenn die gesamte berufliche Tätigkeit an diesem Tag im Homeoffice verbracht wird. Der Homeoffice-Tag ist unabhängig von der täglichen Normalarbeitszeit des Arbeitnehmers.
Tage an denen teilweise im Büro gearbeitet wird oder Termine beim Kunden wahrgenommen werden, werden somit nicht zur Berechnung der Homeoffice-Pauschale herangezogen.
Homeoffice-Pauschale und Zeiterfassung
Die Homeoffice–Pauschale ist zweifach begrenzt: Es dürfen jährlich nicht mehr als 100 Homeoffice-Tage und pro Home-
office-Tag maximal 3 Euro berücksichtigt werden.
Da Mitarbeitern eine schriftliche, übersichtliche, nachvollziehbare und vollständige Abrechnung von Entgelt und Aufwandsentschädigungen auszuhändigen ist, wird eine entsprechende Aufzeichnung und Auswertung der Homeoffice-Tage (Anzahl der pro Monat erbrachten Homeoffice-Tage) und die Übermittlung an die Lohn- und Gehaltsabrechnung benötigt.
Umsetzung in der Zeiterfassung
Für die Umsetzung der Homeoffice-Pauschale in Ihrem Unternehmen gibt es verschiedene Ansätze – hier ein Beispiel:
- Einrichtung neuer Buchungspärchen Kommen / Gehen Homeoffice (analog zu den bestehenden Buchungspärchen
Kommen / Gehen) - Anpassung des Zustandsgraphen – Definition eines neuen Status
- Berücksichtigung der Buchungen auf den Auswertungen (insbesonders der Monatsauswertung)
Zusätzlich kann eine Auswertung Homeoffice-Pauschale mit folgenden Parameter eingerichtet werden:
- Personalnummer von / bis
- Datum von / bis
- Detail J/N
- Detail N(ein): pro Person wird nur die Gesamtsumme aller Homeoffice-Tage (-Zeiten) für den ausgewählten Zeitbereich ausgegeben
- Detail J(a): pro Person werden neben der Gesamtsumme auch die Homeoffice-Zeiten für jeden im ausgewählten
Zeitraum angefallenen Tag ausgegeben
Weitere Details können mit dem Kundenbetreuer definiert werden.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Scheuen Sie sich nicht uns zu kontaktieren: evohelp@sisworld.com oder telefonisch unter +43 1 3686500-350.
(© Bild: Pixabay)