Stornierung von ganztägigen Abwesenheiten

Bei bereits genehmigten ganztägigen Abwesenheiten (wie etwa Urlauben) kann es trotz sorgfältiger Planung dazu kommen, dass der Mitarbeiter den Wunsch hat, die Abwesenheit zu stornieren. Eine solche Stornierung war bisher nur nach mündlicher Absprache durch den Zeitverantwortlichen (Vorgesetzten) möglich.

Im aktuellen Release kann, bei entsprechender Parametrierung, der Mitarbeiter selbst einen Antrag auf Stornierenung stellen. In einem (wenn gewünscht verpflichtendem) Bemerkungsfeld kann eine  Begründungen ergänzt werden.

Nachdem der Antrag auf Stornierung beim Vorgesetzten eingegangen ist, kann dieser den Storno-Antrag genehmigen
beziehungsweise ablehnen und auch seinerseits eine Bemerkung hinzufügen.


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